Besteuerung von Anlagebarren

Besteuerung von Anlagebarren

Anlagebarren aus Silber, Platin, Palladium, Rhodium zählen zu den besteuerbaren Anlagemetallen. Der Verkaufspreis aus Metallwert und Herstellkosten muss vom Vertreiber beim erstmaligen Verkauf mit Umsatzsteuer i.H von z.Zt 19% belegt werden. Der Staat begünstigt Käufe dieser Edelmetalle nicht durch Wegfall der Umsatzsteuer.

Das bedeutet daß diese Metalle nach einem Ersterwerb einen Kursgewinn von mindestens 19% erwirtschaften müssen bevor ein erneuter Verkauf nicht zum Verlust wird. Das erscheint bei teils starken Schwankungen in diesem Bereich aber nicht als unüberwindliche Hürde.

Die Metalle werden vorzugsweise im industriellen Sektor verwendet. (Elektronische Bauteile, Katalysatoren)

Der Steueranteil wird beim Rückkauf und erneuten Verkauf durch Händler  zur Differenzbesteuerung. Privatanleger können in diesen Fällen die Metalle zumeist mit deutlich geringerem Steueranteil erwerben.