Wozu gibt es LBMA Barren und wer benötigt sie?
Es gibt viel Verwirrung um die sog., LBMA Barren. Das meiste ist falsch. Es sind keine Barren die für den Handelsbereich im Verbraucherbereich benötigt werden. Sie werden für den institutionellen Handel im Börsengeschäft benötigt. (z.B. Regierungen, Zentralbanken, die Bundesbank, Banken, Scheideanstalten mit grossen Handelsvolumina)
Handelsfähigkeit von Goldbarren:
Für Endverbraucher wichtiger sind die gesetzlichen Regeln, wie z.B. die Mehrwertsteuer-Befreiung von Anlagegolden und die Beschaffenheitsvorgaben. Diese ist im §25c des Umsatzsteuergesetzes für die Bundesrepublik Deutschland geregelt. Dieses Gesetz besagt, dass Goldbarren oder Goldmünzen als Anlagegolde gelten, wenn sie:
- Gold in Barren– oder Plättchenform mit einem von den Goldmärkten akzeptierten Gewicht und einem Feingehalt von mindestens 995 Tausendstel sind
- oder Goldmünzen sind, die einen Feingehalt von mindestens 900 Tausendstel aufweisen, nach dem Jahr 1800 geprägt wurden, in ihrem Ursprungsland gesetzliches Zahlungsmittel sind oder waren und üblicherweise zu einem Preis verkauft werden, der den Offenmarktwert ihres Goldgehalts um nicht mehr als 80 Prozent übersteigt.
LBMA Barren auch für Privatpersonen?

Die LBMA Standardbarren (und nur dies sind LBMA Barren) sind mit einem Barrengewicht von 12,44kg = 400oz für private Investoren viel zu gross. Mit einem Kurs von 436.000.- Euro/Stück am 01.08.2017 ( heute, 2023, sind sie bereits viel teurer) spielen sie daher im täglichen Edelmetallhandel mit Endverbrauchern überhaupt keine Rolle. Außerdem weisen sie mit oft nur 995‰ geringere Feingehalte als die üblichen Handelsbarren auf. Sie werden für den Verbraucherhandel in kleineren Stücken erneut auf die heute höhere Reinheit von 999,9 geschieden.
Edelmetallhandel erfolgt weltweit im Tonnenbereich. Um standardisierte Stücke virtuell und schnell handeln zu können, hat die „London Barren Markt Vereinigung“ LBMA, mit den Standardbarren ein Qualitäts- und Grössenmaß festgelegt, was diesen Handel international ermöglicht. Große Scheidbetriebe lassen ihre Barren an der Londoner Edelmetallbörse zu, um am weltweiten Börsenhandel teilnehmen zu können. Dazu muss dort jedoch ein sehr hoher MIndestmetallumsatz an Standard-Goldbarren abgewickelt werden.
Für den Handelswert der Goldbarren ist es unerheblich, ob LBMA Produzenten beteiligt sind. Feingold ist Feingold. Handelsfähige Goldbarren des täglichen Gebrauchs sollten jedoch mindestens einen aufgeprägten Feingehalt von mindestens 999 aufweisen. Durch die moderne Scheidetechnik weisen Goldbarren heute zumeist einen Feingehalt von 999,9‰ (4N oder 4 x Neun) auf. Die Norddeutsche Edelmetall Scheideanstalt in Norderstedt erzeugt regelmäßig Edelmetallfeingehalte für Silber und Gold von 999,9 /1000 und für Platin 999.5/1000.
LBMA Standardbarren werden von Banken nicht akzeptiert
In den Handel gebrachte LBMA Standardbarren werden darum in Scheideanstalten wieder zu Feingold mit 999,9‰ raffiniert. Banken nehmen sie von Privatlieferanten nicht an. Diese Barren sind ausschließlich dem institutionellen Handel vorbehalten. Die London Bullion Market Association (LBMA) regelt nicht nur die Qualität der Standard-Barren, sondern auch in Zusammenarbeit die Lagerung und Verfügbarkeit für die Marktteilnehmer. Beim Ankauf von LBMA Standardbarren als Einzelstücke an Gold- und Silberscheideanstalten fallen regelmäßig Scheidekosten für die Raffination auf die Qualität 4N an.
Beim Goldankauf unterschiedliche Ankaufspreise je Barren?
Preisabschläge für den Ankauf von Goldbarren werden z.B. aufgerufen, wenn Kunden Barren verkaufen wollen, die nicht mehr original-verpackt sind, die aus älteren Beständen stammen, die von fremden Herstellern stammen oder auch Beschädigungen aufweisen. Das sind oft keine zwingenden Argumente für zu starke Preisabschläge und sollte durch Vergleiche des Verbrauchers relativiert werden.